Allgemeine Geschäftsbedingungen für Montage- und Serviceleistungen

AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Lieferungen und Verträge zwischen Lucas Seyrl Sicherheitstechnik (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

§ 2 Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen: Beratung und Planung sicherheitstechnischer Anlagen, Lieferung von Produkten ausschließlich in Verbindung mit einer Dienstleistung, Montage und Installation, Wartung und Serviceverträge, Störungsbehebung und Instandsetzung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Brandwarnanlagen sind freiwillige, nicht normierte Warnsysteme zur frühzeitigen Erkennung von Rauch oder Feuer und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Gefahrenwarnung. Sie ersetzen keine behördlich vorgeschriebenen Brandmeldeanlagen gemäß TRVB S 123 oder EN 54 und werden ohne Aufschaltung auf eine Feuerwehrleitstelle errichtet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 3 Vertragsabschluss und Angebotsgültigkeit

Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist verliert das Angebot automatisch seine Gültigkeit. Eine Annahme nach Ablauf der Angebotsfrist bedarf einer neuerlichen schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Gegenzeichnung des Angebots oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Anzahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes fällig. Die Restzahlung erfolgt nach vollständiger Leistungserbringung. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Genehmigungen sowie technischen und baulichen Voraussetzungen rechtzeitig bereitgestellt werden. Mehraufwände oder Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 6 Vorleistungen des Auftraggebers und zusätzliche Anfahrtskosten

Sofern für die Leistungserbringung Vorleistungen des Auftraggebers erforderlich sind (z. B. bauseitige Vorarbeiten, Strom- oder Internetbereitstellung, Zutritte, Freigaben oder Unterlagen) und diese nicht zum vereinbarten Termin oder nicht vollständig erbracht werden, ist ein neuer Termin zu vereinbaren. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Anfahrten, Wartezeiten oder Mehraufwände gelten als vom Auftraggeber verschuldet und werden dem Auftraggeber gesondert verrechnet. Ein Anspruch auf kostenlose Wiederholung der Anfahrt oder Leistung besteht nicht.

§ 7 Lieferung, Montage und Gefahrübergang

Terminangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als fix vereinbart wurden. Die Gefahr geht bei Unternehmern mit Übergabe, bei Verbrauchern mit tatsächlicher Übernahme der Leistung über.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag sowie aus der gesamten Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist bis zum Eigentumsübergang nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden, sicherungszuübereignen oder an Dritte weiterzugeben. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu verständigen und auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzufordern. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

§ 9 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach österreichischem Recht. Für Verbraucher (B2C) beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate, für Unternehmer (B2B) 12 Monate ab Übergabe. Unternehmer haben Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Kenntnis, schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach eigener Wahl Verbesserung oder Austausch vorzunehmen.

Keine Gewährleistung besteht insbesondere für unsachgemäße Bedienung oder Eingriffe Dritter, normalen Verschleiß, Änderungen an Hard- oder Software durch Dritte sowie vom Auftraggeber beigestellte Komponenten.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, indirekte Schäden, Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Bei Unternehmern ist die Haftung der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt.

§ 11 Reaktionszeiten, Störungsbehebung, Wartungsverträge

Verbindliche Reaktions- oder Entstörungszeiten bestehen ausschließlich im Rahmen eines gesonderten Wartungs- oder Servicevertrages. Kunden mit aufrechtem Wartungsvertrag werden bevorzugt behandelt. Kunden ohne Wartungsvertrag haben keinen Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten.

Als Reaktion gilt insbesondere der technische Fernzugriff auf die Anlage, sofern dieser möglich ist und vom Auftraggeber freigegeben wurde. Ein Vor-Ort-Einsatz ist nicht automatisch umfasst. Störungsmeldungen außerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) werden – sofern nichts anderes vereinbart ist – am nächstfolgenden Arbeitstag bearbeitet. Eine Bearbeitung außerhalb dieser Zeiten kann gesondert verrechnet werden.

§ 12 Probebetrieb, Abnahme und Aufschaltung

Nach Installation und Inbetriebnahme erfolgt ein Probebetrieb von 14 Kalendertagen. Der Probebetrieb dient der Funktionsprüfung unter realen Betriebsbedingungen. Währenddessen festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. Erfolgt innerhalb des Probebetriebs keine wesentliche Mängelmeldung, gilt die Anlage nach Ablauf der 14 Tage als ordnungsgemäß abgenommen. Eine Aufschaltung auf eine ständig besetzte Alarmierungsstelle darf erst nach ordnungsgemäß abgeschlossenem Probebetrieb erfolgen.

§ 13 Fehlalarme – Kosten- und Haftungsausschluss

Der Auftragnehmer übernimmt keine Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Fehlalarmen, Täuschungsalarmen oder Falschmeldungen entstehen. Dies gilt insbesondere für Kosten von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Sicherheitsdiensten, Alarmierungsstellen oder Behörden. Eine Kostenübernahme durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen, sofern dem Auftragnehmer kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.

§ 14 Rücktrittsrecht (nur Verbraucher)

Verbrauchern steht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Wird auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung begonnen, kann ein anteiliger Kostenersatz verrechnet werden.

§ 15 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§ 16 Gerichtsstand und Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 18 Urheberrecht und Dokumentation

Alle vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen – insbesondere Angebote, Pläne, Schaltpläne, Konfigurationsdaten, Installationsdokumentationen und technische Konzepte – sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Verwendung dieser Unterlagen durch den Auftraggeber – insbesondere zur Beauftragung Dritter – bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung das Recht, die übergebene Dokumentation für den Betrieb und die Wartung der eigenen Anlage zu nutzen.